DIY-Pedelec(s)
Version vom 15. März 2018, 22:10 Uhr von Wiebelpediaadmin (Diskussion | Beiträge)
Grundsätzliche Rechtslage in Deutschland:
„Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird". (§1 StVG, Absatz 3)
Um als "Fahrrad" eingestuft zu werden, sind daher folgende Punkte zu beachten:
- Nenndauerleistung maximal 250W
- Tretsensor (PAS) zwingend erforderlich, kein Betrieb ausschließlich mit Daumengashebel etc. über 6 km/h erlaubt
- Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Wichtige Wiebelpunkte:
- Auf Drehmoment achten: Bei Alurahmen unbedingt Drehmomentstütze einbauen!
- Controller mit Stromsteuerung fahren sich wesentlich "natürlicher" als Controller mit Geschwindigkeitssteuerung, man nimmt die Unterstützung eher als "Tretkraftverstärkung" wahr und nicht als "Pseudo-Mofa", auf dem man alibimäßig mittritt.
- Akkupacks sollten den benötigten Strom auch zur Verfügung stellen können, ohne dass die Spannung aufgrund des Innenwiderstands der Zellen "einbricht" - meine Empfehlung: Sony Konion VTC4 für kleine Packs (10s2p).
- Das normale Fahrradlicht kann mithilfe eines StepDown-Wandlers auch aus dem Fahrakku betrieben werden. Wichtig: Der StepDown-Wandler muss für die maximale Spannung (bei mir 42V, die Version im Link passt) ausgelegt sein.
Informationsquellen:
- Pedelec-Forum: Zahlreiche Informationen über Selbstbauprojekte und Fertig-Pedelecs, inklusive Akku-Tipps etc.
- Grundlagen von Markus Gröbe: Wissenswertes und Tipps zum Selbstbau